Vorwort zur Offenlegungsverordnung

Die Europäische Union hat sich 2015 mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele sowie einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Das unterstützen wir als Teil der Zivilgesellschaft ausdrücklich. Die dafür erforderlichen jährlichen Investitionen im dreistelligen Milliardenbetrag können nicht allein von staatlicher Seite aufgebracht werden. Die am 27. November 2019 in Kraft getretene Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, VO (EU) 2019/2088) ist ein Baustein, um mittels Erhöhung von Transparenz und Harmonisierung der Offenlegungsanforderungen im Finanzdienstleistungssektor Finanzmittelflüsse hin zu einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandfähigeren Entwicklung auszurichten.

„Agenda 2030 – Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft“

In der Offenlegungsverordnung werden u.a. die Begriffe der „Nachhaltigkeitsfaktoren“ und der „Nachhaltigkeitsrisiken“ definiert. Dabei wird überwiegend auf die Begriffsbestimmungen der Offenlegungsverordnung verwiesen.

Demnach sind Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, das wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Aufgrund der Offenlegungsverordnung (VO) sind wir ab dem 10. März 2021 zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet.

 

Informationen über die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Investmententscheidungen und Anlageempfehlungen sowie auf Produktebene (Art. 3 VO)

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung und Anlageberatung  –  nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts – erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und setzen diese sodann um.
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
  • Unter der Voraussetzung, dass es uns gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotenzial zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Nachhaltigkeitsrisiken, die für uns in dem oben beschriebenen Identifizierungsprozess nicht erkennbar sind, können sich erheblich stärker auf die Rendite auswirken.

 

Erklärung zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 VO)

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. Empfehlungen zu vermeiden. Dies fördern wir u.a. mit fünf Vermögensverwaltungsstrategien ("FAM ökologisch-ethisch")
  • Im Rahmen der Anlageberatung bzw. Vermögensverwaltung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit, aber auch weiterer, öffentlich zur Verfügung stehender Informationen.
  • Allerdings kann zurzeit eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund aktuell noch teilweise rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen. Wir werden diesen Prozess aktiv verfolgen und u.U. über die Mitarbeit in Verbänden wie z.B. dem FNG begleiten.

 

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 VO)

Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen derzeit noch nicht in die Vergütungspolitik unseres Unternehmens ein. Die Beachtung dieser Nachhaltigkeitsrisiken ist aber maßgeblich für die Bewertung unserer Leistung. Daher beabsichtigen wir, unsere Mitarbeiter künftig daran partizipieren zu lassen und Leistungserfolge unter anderem am Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zu messen. Insoweit werden wir unsere Vergütungspolitik gegebenenfalls zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken anpassen.

 

Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen (Art. 10 VO)

In den Anlagestrategen "FAM ökologisch-ethisch" und vividam, unserer rein digitalen Vermögensverwaltung (Robo-Advisor), aber auch zunehmend in den konventionellen Strategien, setzen wir auf nachhaltige Fonds gem. Artikel 8 und 9 OffenlegungsVO (Verordnung (EU) 2019/2088). Dabei gehen wir zweistufig vor.

Einerseits schließen wir Branchen und parasitäre Geschäftsfelder aus, die aus unserer Sicht negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft haben („significant harm“). Hier haben wir einen Katalog mit Ausschluss- bzw. Negativkriterien formuliert.

Wir gehen aber in den nachhaltigen Strategien einen Schritt weiter und orientieren uns andererseits an den 17 Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Vereinten Nationen. Daher investieren wir u.a. in Themenfonds, die die 17 SDGs positiv unterstützen und damit eine direkte oder indirekte Wirkung haben („impact“ bzw. „impact alligned“). Dabei fokussieren wir uns auf Investmentfonds, die von den Anbietern als sogenannte „Artikel 9-OffenlegungsVO-Produkte“ (d.h. Fonds, die ein explizites nachhaltiges Anlageziel verfolgen) kategorisiert wurden. Da die Messung der Wirkung eine große Herausforderung ist und sich erst am Anfang befindet, beginnen Fondsanbieter, Ratingagenturen, spezialisierte Softwareanbieter und die Wissenschaft, Lösungen und Standards zu erarbeiten und zu definieren. Hier arbeiten wir mit einem spezialisierten Anbieter zusammen, um die Wirkung ausgewählter Strategien messen zu lassen.

Darüber hinaus setzen wir auch Fonds nach „Artikel 8 OffenlegungsVO“ (also Fonds, die ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen) ein.

Nicht-nachhaltige Produkte verwenden wir nicht. Dies werden wir ab dem 10. März 2021 transparent auf den Factsheets der Strategien im öffentlichen Bereich der Webseite veröffentlichen und laufend überwachen. Fonds, die den Status verlieren oder die Anlagepolitik ändern, werden ausgetauscht.

Da es nach aktuellem Stand noch keinen adäquaten Vergleichsindex (Benchmark) für wirkungsorientiertes Investieren (Impact-Investing) gibt, vergleichen wir unsere nachhaltigen Strategien weiterhin mit konventionellen Aktien- und Rentenindizes. Sollte sich dies in Zukunft ändern, werden wir unsere Vergleichsindizes entsprechend anpassen.

 

PAI-Erklärung

Die nachfolgend veröffentlichte PAI-Erklärung (Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit (PAI)) basiert auf Daten unseres Datenanbieters ISS ESG. Derzeit liefert dieser allerdings nur wenige Werte. Dies wird sich im Laufe der Zeit verbessern.

Hier finden Sie die PAI-Erklärung per 30. Juni 2024. 

 

Principles for Responsible Investment (PRI)

Die FiNet Asset Management GmbH hat bereits 2018 die von den Vereinten Nationen (UN) unterstützten Grundsätze für verantwortliches Investieren unterzeichnet. Jeder Unterzeichner verpflichtet sich zu den von PRI formulierten sechs Prinzipien. Weitere Infos finden Sie hier. Das beinhaltet u.a. ein jährliches, verpflichtendes „Auditing“, dem sich alle Unterzeichner unterwerfen müssen. Auch dadurch zeigen wir unser Engagement für nachhaltiges Investieren. 

Den „Assessment Report“ für 2023 finden Sie hier.

Die Principles for Responsible Investment (PRI) sind eine Finanzinitiative der UN, die mit dem Ziel ins Leben gerufen wurde, Grundsätze für verantwortungsbewusstes Wertpapiermanagement zu entwickeln. Sie spiegeln die zunehmende Bedeutung der Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (englisch: environmental, social and governance = ESG) für Investitionsentscheidungen wider. Der Initiative sind seit ihrem Start in 2006 mehr als 5.350 institutionelle Investoren weltweit beigetreten.

 

Charta Nachhaltiges Wirtschaften - Initiative der hessischen Landesregierung

Die FiNet Asset Management hat im Februar 2022 mit 100 weiteren hessischen Unternehmen die Charta "Nachhaltiges Wirtschaften" unterzeichnet.

„Die Charta Nachhaltiges Wirtschaften übersetzt die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit, die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) und die Leitsätze der Hessischen Nachhaltigkeitsstrategie für Wirtschaftende in Hessen. Dabei soll die Charta als Grundlage nachhaltigen Wirtschaftens fungieren, die Akteurinnen und Akteuren zur Orientierung bei der Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen dient. Erarbeitet wurde der Entwurf der Charta nachhaltiges Wirtschaften vom Lenkungsgremium der Wirtschaftsinitiative.“ Weitere Infos gibt es hier.